ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen  Stand 18.10.2019

transferdienst24.com eine Marke der APZ – Reisen GmbH, Fürth/Bay. (APZ),

eingetragen beim Amtsgericht Fürth HRB 2535 (siehe auch „Impressum“) 

  • 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich sowohl für alle gegenwärtigen wie auch zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma APZ-Reisen GmbH – transferdienst24.com und ihren Kunden. Stehen die vorliegenden AGB mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit APZ in Geschäftsbeziehungen treten, in Widerspruch, so gehen die vorliegenden AGB vor.

Gegenbestätigungen der Kunden von APZ unter Hinweis auf deren eigene AGB wird hiermit bereits widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur wirksam, wenn diese durch APZ schriftlich bestätigt werden.

  • 2 Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote von APZ sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von APZ. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig!

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages durch APZ zustande. Dies erfolgt in der Regel innerhalb von 7 Tagen. Ein Vertrag kommt hilfsweise auch dadurch zustande, dass APZ auch eine beauftragte Leistung tatsächlich erbringt.

  • 3 Preise

Preisvereinbarungen werden ausschließlich individuell und mit Nennung im Angebot getroffen. Im Angebot wird ebenfalls der Bindungszeitraum benannt, in der Regel 30 Tage ab Angebotsdatum. Die jeweils anzuwendende Umsatzsteuer wird stets ausgewiesen. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Auch Maut-, Straßen- und/oder Parkgebühren werden, falls nicht anders im Angebot festgelegt, nach Abschluss des Auftrages in Rechnung gestellt, Quittungen werden entsprechend vorgelegt.

Sofern Rechnungsstellung vereinbart wurde, wird die Rechnung zeitnah nach Buchung bzw. Auftragsbeendigung erstellt. In diesem Fall hat der Kunde den Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb der in der Rechnung gesetzten Frist zu zahlen. In den übrigen Fällen zahlt der Kunde nach Auftragsbeendigung per Kreditkarte oder bestätigter Banküberweisung.

  • 4 Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss

Befördert werden Personen und Waren (Tiere nur auf Anfrage) mit modernen exklusiven Fahrzeugen. Diese sind gemäß den jeweils geltenden allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherungen (AKB) wie folgt versichert:

Bei Sach- und Vermögensschäden Pauschal 50 Millionen Euro.

Bei Personenschäden haftet die Versicherung bis zu 8 Millionen Euro je geschädigter Person.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind Personen oder Waren, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen. Auch ein bereits eingestiegener Fahrgast kann von der weiteren Beförderung ausgeschlossen werden, wenn er eine konkrete Gefährdung für die Sicherheit und Ordnung oder eine erhebliche Beeinträchtigung des Fahrpersonals darstellt.

Von der Beförderung generell ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und Gegenstände, insbesondere explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übel riechende oder ätzende Stoffe, unverpackte oder ungeschützte Waren, durch die Fahrgäste verletzt werden können. Sämtliche Gepäckstücke müssen im Kofferraum bzw. Gepäckabteil des Fahrzeugs untergebracht werden. Der Fahrer kann die Beförderung von Gepäckstücken ablehnen, die zu groß für den Kofferraum bzw. generell zu zahlreich sind, als dass eine sichere Beförderung gewährleistet werden kann. Pro Person ist von einem Gepäckstück auszugehen, mehr Teile sind vor Fahrtantritt mitzuteilen.

Tiere werden grundsätzlich nur auf Anfrage befördert. Die Beförderung kann aus jedwedem Grund verweigert werden, insbesondere wenn das Fahrpersonal – auch subjektiv – durch das Tier beeinträchtigt fühlt.

Das Rauchen in den Fahrzeugen von APZ ist generell untersagt. Bei nicht vertragsmäßigem Umgang des Kunden mit einem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, ohne dass es hierzu einer separaten Mitteilung bedarf. Allerdings wird in der Regel eine vorangehende Bitte um Abhilfe erfolgen. In diesem Fall behält APZ den Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer, abzüglich der ersparten Aufwendung.

Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Schadenersatz wegen nicht vertragsgemäßer Nutzung des Fahrzeugs an den Passagier direkt, als auch gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber, sofern diese nicht identisch sind. In diesem Fall haften sie als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.

  • 5 Vertragsrücktritt und/oder Stornierung

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistungen von APZ nicht in Anspruch, so werden folgende Stornierungsgebühren fällig:

Bei PKW/Minibus Einzel-Transfers (auch Reisebus & Sightseeing):

Storno bis 48 Std. vor Auftragsbeginn                               25 % des Auftragswertes

Storno bis 24 Std. vor Auftragsbeginn                               50 % des Auftragswertes

Storno am Tag des Auftragsbeginn oder NOSHOW       100 % des Auftragswertes

Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei APZ. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass der APZ ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Werden die Leistungen von APZ ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen. Bei von diesen AGB abweichenden Stornierungsbedingungen gelten stets die Stornierungsbedingungen wie in der Auftragsbestätigung dargelegt.

  • 6 Haftung

Die Haftung der APZ für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Kunden, die einen Vertrag mit APZ als Unternehmer (=natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) abschließen, auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt.

Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet APZ für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten wird aber ebenfalls auf den regelmäßigen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) bleibt von diesen Regelungen unberührt.

Sollte APZ einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen (z.B. Smog etc.) nicht erfüllen können, so hat der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Kunde erhält die bereits geleisteten Zahlungen zurück.

Im Fall einer technischen Panne ist APZ berechtigt, ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

APZ ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die bei größter Sorgfalt nicht vermeidbar und deren Folgen nicht abwendbar waren.

  • 7 Schadensanzeige und Verjährung

Schäden und Ansprüche des Kunden sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftliche anzuzeigen, sofern diese erkennbar waren. Bei nicht sofort erkennbaren Schäden, sind diese binnen drei Tagen nach Auftragsbeendigung ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Sollte dem Kunden die kurze Meldefrist ausnahmsweise nicht zumutbar sein, hat er den Schaden unverzüglich zu melden. Für die Unzumutbarkeit der Einhaltung der Meldefrist ist der Kunde beweispflichtig.

  • 8 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis

Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der APZ, mithin Fürth. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist Gerichtsstand ebenfalls der Geschäftssitz der APZ, mithin Fürth, wobei APZ auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mündliche Zusagen durch APZ, deren Vertreter oder sonstigen Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch APZ, um Wirksamkeit zu erlangen.

  • 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in den vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird damit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Klausel und dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.